Angelika Stenzel-Twinbear

Brandschutz-Ingenieurwesen


Fire Protection Engineering

 
 

Fluchtaufzug – Evakuierungsaufzug

… eine bauordnungsrechtlich festgelegte Terminologie gibt es noch nicht. Ich bevorzuge den Begriff „Evakuierungsaufzug“, da er sich in international festgelegte Begriffsdefinitionen integriert und mit Zusätzen, wie „nutzerbedienter Evakuierungsaufzug“, die Art und Weise seiner Nutzung verdeutlich werden kann.

Bei öffentlich zugänglichen Gebäuden ist die barrierefreie Zugänglichkeit gesetzlich gefordert. Hierzu gehören die horizontalen und vertikalen Erschließungswege, die den Zugang zu öffentlich zugänglichen Flächen im Gebäude herstellen. Für die übrigen Flächen im Gebäude ergibt sich die Notwendigkeit der barrierefreien Erschließung aus dem Arbeitsstättenrecht.

Für die barrierefreie Zugänglichkeit der Ober- und Untergeschosse werden Aufzugsanlagen installiert, die im Brandfall überwiegend nicht als Flucht- und Rettungsweg verwendet werden dürfen. Es erfolgt die Kennzeichnung mit dem Schild „Aufzug im Brandfall nicht benutzen“.

Das bedeutet: Personen, die nicht eigenständig Treppen nutzen können, bleiben im Brandfall zurück. Inzwischen gibt es jedoch ausgeführte Beispiele für den Weiterbetrieb des Aufzuges im Brandfall – international und auch in Deutschland.

Die Sicherstellung barrierefreier Flucht- und Rettungswege über Aufzugsanlagen ist möglich!

Zahlreiche gesetzliche Vorgaben fordern die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.

Der Aufzug ermöglicht nicht nur Menschen mit Mobilitätseinschränkungen eine eigenständige Flucht aus Gebäuden, sondern schafft für alle Nutzer eine Reduzierung der Evakuierungszeit.

SICH SELBST RETTEN ZU KÖNNEN IST DER BESTE BRANDSCHUTZ FÜR ALLE MENSCHEN!

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