Angelika Stenzel-Twinbear

Brandschutz-Ingenieurwesen


Fire Protection Engineering

 
 

Fluchtaufzug – Evakuierungsaufzug

… eine bauordnungsrechtlich festgelegte Terminologie gibt es noch nicht. Ich bevorzuge den Begriff Flucht-Aufzug, wenn es sich um einen ausschließlich durch die Gebäudenutzer verwendeten Aufzug handelt, der als barrierefreier Fluchtweg dient. Der Begriff Evakuierungsaufzug integriert sich in die international festgelegte Begriffsdefinition. Der Evakuierungsaufzug dient bis zum Eintreffen der Feuerwehr insbesondere den mobilitätseingeschränkten Gebäudenutzern als eigenständig nutzbarer Fluchtweg. Mit Eintreffen der Feuerwehr entscheidet der Einsatzleiter über dessen weitere Verwendung. Der Evakuierungsaufzug weist zahlreiche Merkmale des Feuerwehraufzugs auf und dient der Flucht. Er kann – je nach Situation – auch den Feuerwehreinsatz unterstützen.

Bei öffentlich zugänglichen Gebäuden ist die barrierefreie Zugänglichkeit gesetzlich gefordert. Hierzu gehören die horizontalen und vertikalen Erschließungswege, die zu den öffentlich zugänglichen Flächen eines Gebäudes führen. Für die übrigen Flächen im Gebäude ergibt sich die Notwendigkeit der barrierefreien Nutzbarkeit aus dem Arbeitsstättenrecht.

Für die barrierefreie Zugänglichkeit der Ober- und Untergeschosse werden Aufzugsanlagen installiert, die im Brandfall überwiegend nicht als Flucht- und Rettungsweg verwendet werden. Es erfolgt die Kennzeichnung mit dem Schild „Aufzug im Brandfall nicht benutzen“. Diese Kennzeichnung verdeutlicht hinreichend, dass die Nutzung des Aufzugs im Brandfall mit Gefahren verbunden ist. Seine Nutzung kann im Brandfall tödlich enden. Die Kennzeichnung drückt jedoch nicht aus, dass die Nutzung des Aufzugs verboten ist. Das heißt, grundsätzlich haben Personen, die Treppen nicht, oder nur schwer, eigenständig nutzen können die gleiche Wahlfreiheit wie Treppenläufer. Sie können versuchen den verrauchten Treppenraum mit dem darin befindlichen Aufzug zu nutzen – und dabei geschädigt, oder getötet zu werden. Hierbei handelt es sich um ein Fehlverhalten einzelner Personen.

Denn bei einem verrauchten Treppenraum gilt für alle Nutzer, dass dieser Fluchtweg nicht mehr verwendet werden soll. Alle Personen sollen sich von diesem Treppenraum (inklusive Aufzug) abwenden und den zweiten Flucht- und Rettungsweg aus dem Gebäude nutzen. Beide Flucht- und Rettungswege sind unabhängig voneinander zu planen. Daher besteht eine gute Möglichkeit für alle Personen das Gebäude sicher zu verlassen.

Für die barrierefreie Planung eines Gebäudes ist es jedoch wünschenswert, dass Personen, die Treppen nicht eigenständig nutzen können, aus eigener Kraft die Geländeoberfläche erreichen. Menschen mit Behinderungen möchten im Brandfall nicht zurückbleiben. Sie möchte im Notfall ohne Wartezeit und Unterstützung durch Hilfskräfte das Gebäude verlassen. Und das ist gut so – für beide Seiten, auch für die Feuerwehr, die ihre Einsatzkräfte uneingeschränkt für die Brandbekämpfung nutzen kann.

Ziel der Planung eines Flucht- oder Evakuierungsaufzugs ist die Optimierung der Gesamtevakuierungszeit des Gebäudes.

Dabei muss allen Menschen klar sein, dass der Weg über die Treppe in den allermeisten Gebäuden der schnellste Weg ins Freie ist. Ursächlich hierfür ist die technisch bedingte Wartezeit am Aufzug. Für Menschen, die Treppen nicht, oder nur langsam nutzen können, ist der Aufzug der schnellere Weg nach draußen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Aufzug ausschließlich Menschen mit Behinderung zur Verfügung steht. Selbstverständlich dürfen auch alle anderen den Aufzug nutzen, sofern es die Situation erfordert. Alle haben im Notfall ein berechtigtes Interesse das Gebäude schnell zu verlassen. Familien, Freunde, Kolleginnen dürfen zusammenbleiben. Niemand muss sich trennen. Aber: für die Treppenläufer ist es am sinnvollsten die Treppe zu nutzen, da es schneller geht. Und die Zeit ist im Notfall ein wichtiger Faktor.

Für die Nutzung von Aufzügen im Brandfall gibt es inzwischen zahlreiche ausgeführte Beispiele – international und auch in Deutschland. Das heißt:

Die Nutzung von Aufzugsanlagen im Brandfall ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich!

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